Diensthaftpflicht
Für Sie als Beamter haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbegrenzt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Mit unserem Baustein „Diensthaftpflicht“ können Sie ganz einfach und kostengünstig Ihre Privathaftpflichtversicherung erweitern und sind somit privat wie auch dienstlich bestens in einem Schadensfall abgesichert.